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   BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 27/02   

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https://dejure.org/2002,9948
BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 27/02 (https://dejure.org/2002,9948)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.2002 - 1Z AR 27/02 (https://dejure.org/2002,9948)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 2002 - 1Z AR 27/02 (https://dejure.org/2002,9948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
    Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers - Verfahren gegen Streitgenossen vor verschiedenen Kammern desselben Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers eines Gerichts; Zuständigkeit zweier Spruchkörper eines Gerichts; Voraussetzungen eines Zuständigkeitskonflikts

Verfahrensgang

  • LG München I - 12 O 19124/97
  • LG München I - 34 O 6718/98
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 27/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99

    Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 27/02
    Des weiteren fallen Zuständigkeitskonflikte zwischen Spruchkörpern desselben Gerichts grundsätzlich nicht unter die Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (BGH NJW 2000, 80/81; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 29); solche Zuständigkeitskonflikte betreffen die interne Verteilung der Geschäfte unter den Mitgliedern des Gerichts und sind nach § 21e GVG durch das Präsidium des Gerichts zu regeln.

    Soweit die Rechtsprechung bei Zuständigkeitskonflikten unter den Spruchkörpern desselben Gerichts die Vorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend herangezogen hat (vgl. BayObLG 1992, 5/7; 1994, 119/121; BGH NJW 2000, 80/81 m.w.N.), handelte es sich um Fälle, in denen die Zuständigkeit zumindest eines der miteinander streitenden Spruchkörper nicht allein auf dem Geschäftsverteilungsplan, sondern auf einer ausdrücklichen Zuweisungsregelung auf gesetzlicher Grundlage beruhte.

  • BayObLG, 31.08.1995 - 1Z AR 37/95

    Klage wegen Anlagebetrugs - § 32 ZPO, im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 27/02
    Der Wert des Bestimmungsverfahrens wird gemäß § 3 ZPO entsprechend dem Interesse des Klägers, die Rechtsstreite gegen die Beklagten bei demselben Spruchkörper zu führen, auf einen Bruchteil des Wertes der Hauptsache festgesetzt (vgl. BayObLGZ 1995, 301/305; der Senat hält rund 1/4 des Hauptsachewertes für angemessen (vgl. BayObLG vom 30.8.1988 - 1Z AR 30/88).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 13 K 3238/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99 - NJW 2000, 80, für einen Zuständigkeitskonflikt zwischen einer Berufungskammer und einer allgemeinen Zivilkammer eines Landgerichts; Beschluss vom 16. September 2003 - X ARZ 175/03 -, NJW 2003, 3636, für einen Zuständigkeitskonflikt zwischen dem Einzelrichter und dem Senat (für Handelssachen); ebenfalls Bay ObLG, Urteil vom 18. April 2002 - 1 Z AR 27/02 -, veröffentlicht in juris, vgl. auch Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 21e GVG, Rn. 38; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 21e, Rn. 117, dass eine unmittelbare Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur in Betracht kommt, wenn ein Kompetenzkonflikt zwischen verschiedenen Gerichten vorliegt.

    BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99 - NJW 2000, 80; in diesem Sinne auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1977 - 2 UF Sbd 7/777 -, DriZ 1977, 374; BFH, Beschluss vom 18. Februar 1986 - VII S 39/85 -, BStBl. II 1986, 357; Bay ObLG, Urteil vom 18. April 2002 - 1 Z AR 27/02 -, veröffentlicht in juris.

    Ebenso in entsprechenden Fällen BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - X ARZ 247/99 -, NJW 2000, 80; Bay ObLG, Urteil vom 18. April 2002 - 1 Z AR 27/02 -, veröffentlicht in juris.

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